Internationale Rentenberatung – Sicher durch die Komplexität
Wir begleiten Rentenanträge mit Auslandsbezug – von der Anerkennung von Arbeitszeiten in mehreren Staaten bis zur Koordination internationaler Formulare (z. B. E205, E207). Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung, um Ihre Ansprüche kompetent durchzusetzen.
Unsere Spezialisierung
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Fehlende oder schwer beschaffbare Unterlagen
- Spezielle internationale Sozialversicherungsabkommen
Typische Beratungsfälle
- Ablehnung durch die Deutsche Rentenversicherung trotz Auslandstätigkeit
- Nachweis von Auslandszeiten fehlt oder wird nicht anerkannt
- Anrechnung polnischer oder ukrainischer Arbeitsjahre auf die deutsche Rente
- Komplexe Erwerbsbiographien mit unterschiedlichen Sozialversicherungssystemen